Strafzumessung bei der Hinterziehung direkter Steuern

Unter besonderer Berücksichtigung der Praxis im Kanton Zürich

Thomas Hofer
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1. Auflage | Paperback | 358 Seiten | Dike Verlag AG | 2007 | 978303751017

Beschreibung

Die harmonisierten Bestimmungen zur Steuerhinterziehung bauen weitestgehend noch auf einer veralteten, mittlerweile nicht mehr tragfähigen Betrachtungsweise des Verwaltungszwangs auf. Ist früher das Steuerstrafrecht noch als eine Art Disziplinarrecht verstanden worden, das den Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit unter Strafe stellen sollte, hat man erst mit der Zeit erkannt, dass die Busse auch im Steuerstrafverfahren eine sog. echte Strafe – vergleichbar mit den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches – darstellt. Per 1. Januar 2007 sind die allgemeinen Bestimmungen des schweizerischen Strafgesetzbuches revidiert worden. Im Weiteren steht auch dem Steuerstrafrecht eine umfassende Gesetzesrevision bevor, deren Ausmass heute noch nicht abgeschätzt werden kann. Die vorliegende Zürcher Dissertation untersucht, welche Auswirkungen die revidierten Bestimmungen des Strafgesetzbuches auf das Steuerübertretungsstrafrecht haben könnten. Das Tagessatzsystem im gemeinen Strafrecht kann inskünftig auch als Richtlinie zur Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dienen. Gleichzeitig zeigt die Dissertation auf, wie die Strafzumessung bei der Hinterziehung direkter Steuern unter Berücksichtigung des Schuldstrafrechts nach Ansicht des Autors sein sollte und wie sie in der Praxis mit Schwergewicht im Kanton Zürich effektiv gehandhabt wird. Dabei werden auch die Schwierigkeiten bei der Strafzumessung und die Schwachstellen des heutigen Steuerstrafrechts dargelegt.

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