Sozialabzüge und Steuertarife im schweizerischen Steuerrecht
Unter Berücksichtigung der steuer- und zivilrechtlichen Auswirkungen des neuen Scheidungsrechts.
Beschreibung
In der schweizerischen Steuerrechtswissenschaft hat das Gebiet der Sozialabzüge und Steuertarife lange Zeit eher ein Schattendasein gefristet. Dies hat sich allerdings geändert, seit Verwaltungsbehörden und Rechtsmittelinstanzen vor allem im Rahmen der Konkubinatsprobleme immer häufiger mit Fragen über Sozialabzüge und Steuertarife konfrontiert werden. Die Steuertarifierung gilt heute als eines der Hauptprobleme jeder modernen Steuerrechtsordnung und wird deshalb vermehrt in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene diskutiert. In naher Zukunft werden sich überdies auch die kantonalen Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden Revision ihrer Gesetzesgrundlagen vermehrt mit Rechtsfragen der Steuertarifierung auseinandersetzen müssen, auch wenn die Steuertarife und Sozialabzüge nicht unter die harmonisierungsrechtlichen Rahmenvorschriften fallen. Die Steuertarifierung wird wohl auch in Zukunft eine kantonale Angelegenheit bleiben, da sie gemäss Art. 42quinquies Abs. 2 aBV ausdrücklich von der Bundeskompetenz ausgenommen ist. Eine Schranke der kantonalen Gesetzgebungskompetenz bildet allerdings die vom Bundesgericht zu Art. 4 aBV entwickelte Rechtsprechung, die vor allem unter dem Aspekt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in die Tarifgestaltung der kantonalen Gesetzgebung eingegriffen hat.All jenen Personen, die sich mit Fragen der Steuertarifierung und der Sozialabzüge auseinandersetzen müssen, soll es diese Arbeit ermöglichen oder zumindest erleichtern, eine fallbezogene Lösung zu finden. Sie stützt sich in erster Linie auf die Vorgaben des per 1. Januar 1995 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer bzw. die Praxis des bis Ende 1994 gültigen Bundessteuerbeschlusses sowie die reichhaltige Rechtsprechung der zürcherischen Finanzdirektion zum (bis Ende 1998) gültigen zürcherischen Steuergesetz.
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Kommentar
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